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Januar

Sofortprogramm "Saubere Luft"

Di, 11.01.2018

Wie Sie aus den Nachrichten sicher entnommen haben, ist der Handlungsdruck in Sachen „NOx-Emission“ in manchen Ballungsräumen groß. Die Regierung hat zusammen mit Automobilherstellern und Kommunen deshalb das „Sofortprogramm Saubere Luft“ aufgelegt. Wie der Name schon sagt, soll es schnell gehen.

Das Programm richtet sich an kommunale Fahrzeugflotten und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ebenso wie Elektrofahrzeuge im Taxigewerbe und in Car-Sharing-Flotten. Antragsberechtigt sind weiterhin auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (z.B. Lieferdienste, Handwerker, Pflegedienste), sofern die Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.

Besonders schnell ist diesmal das BMVI, in dessen Auftrag NOW nun den ersten Call zur Bezuschus-sung von Elektrofahrzeugen (auch für das Handwerk) eröffnet hat. Das Antragsverfahren zur Bezuschussung von Fahrzeugen soll schlank sein. 

Hier geht es zur Förderrichtlinie

Der Call ist attraktiv (bis zu 60% Zuschuss auf die Mehrkosten), zeitkritisch (Antrage bis 31.01.2018) und an gewisse Bedingungen gebunden (Datenaufzeichnung, Regionalität/Fokus auf belastete Städte).

Im Rahmen der Vorhabenbeschreibung wird eine Bestätigung der Kommune gefordert.

Weitere Calls dieser Art im Sofortprogramm Saubere Luft der Bundesregierung werden kommen (das BMUB befindet sich derzeit in Vorbereitung und die Seite im Aufbau. 

Hier geht es zur Infoseite

Sollten Sie bereits kurz vor der Beschaffung eines Elektrofahrzeuges stehen, ist der Call des BMVI sicher interessant. Wichtig: Sie dürfen bei allen Förderprojekten erst bestellen, wenn Sie den positiven Förderbescheid in Händen haben. In jedem Fall empfiehlt sich eine persönliche Kontaktaufnahme mit den benannten Ansprechpartnern beim Projektträger.

Zur Vorbereitung auf die nächsten Förderaufrufe empfiehlt es sich zeitnah Beratung in Anspruch zu nehmen und ggf. eine Mobilitätsanalyse durchzuführen.


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