Als Halter eines reinen Elektrofahrzeugs (BEV)
stehen Ihnen für das Jahr 2024
40 € pro PKW und Jahr an THG-Quoten-Erlös zu.
Als Betreiber eines öffentlichen Ladepunktes können Sie einen THG-Quotenerlös erhalten.
Das Bundesimmisionsschutzgesetz (§37a-c BImSchG) gibt Firmen, die Kraftstoffe in den Verkehr bringen, eine Quote für Treibhausgas-Einsparungen vor.
Aktuell liegt diese Quote bei 7 % und steigt bis 2030 auf 25 %.
Wird die Quote nicht eingehalten, werden Strafzahlungen fällig.
Zur Erfüllung der Quote kann Strom berücksichtigt werden, der im Bereich der Elektromobilität eingesetzt wird. Sie können daher ihr Elektrofahrzeug und ihren öffentlichen Ladepunkt ab dem 01.01.2022 beim Umweltbundesamt registrieren und die eingesparte Menge CO2 am Markt den Inverkehrbringern von Treibhausgasen gegen Geld anbieten. Für die Registrierung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für jedes anzumeldende Elektro-Auto erforderlich. Für die Registrierung eines Ladepunktes sind Angaben zum Ladepunkt erforderlich.
Wir nehmen Ihnen den aufwendigen und zeitintensiven Prozess der Zertifizierung beim Umweltbundesamt ab, bündeln die CO2-Einsparungen aller unserer Kunden, übernehmen für Sie den Handel mit den Mineralölkonzernen und zahlen Ihnen den Gewinn aus.