Als Halter eines reinen Elektrofahrzeugs (BEV)
stehen Ihnen für das Jahr 2023
250 € pro PKW und Jahr an THG-Quoten-Erlös zu.
Als Betreiber eines öffentlichen Ladepunktes stehen Ihnen
für das Jahr 2023 12 ct/kWh an THG-Quoten-Erlös zu.
Zugelassen sind reine Batterie-Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 (PKW), N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) und N2/N3 (schwere Nutzfahrzeuge ab 3,5 t) sowie Busse (Fahrzeugklasse M3). Das Fahrzeug kann auch geleast oder ein Firmenwagen sein.
Zugelassen sind öffentliche Ladepunkte.
Die Auszahlung erfolgt, sobald die Quote vom Umweltbundesamt als gültig bestätigt wurde und ein Quotenpaket veräußert wurde, spätestens jedoch am Jahresende auf die von Ihnen angegebene Kontonummer. Die THG-Quoten werden jedes Kalenderjahr neu gutgeschrieben.
Der Service ist für Sie kostenlos. Wir finanzieren unseren Aufwand über eine anteilige Provision am Quotenerlös.
Nein. Sie benötigen auch keine eigene Ladesäule, um ihr Fahrzeug zu registrieren.
Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist die Frage, ob es sich um ein Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen handelt.
Folgendes gilt:
Fahrzeug ist … |
Steuerliche Beurteilung |
Betriebsvermögen |
Erhaltene Zahlungen sind Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. |
Privatvermögen |
Der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer. |
Dienstwagen |
Bei der Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer ist regelmäßig der Arbeitgeber der Fahrzeughalter. Die Prämie steht daher im Regelfall dem Arbeitgeber zu. Lohnsteuerliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer ergeben sich dann nicht. |
Quelle: https://ecomento.de/2022/05/24/thg-quote-finanzministerium-erklaert-steuerpflicht/
Das Bundesimmisionsschutzgesetz (§37a-c BImSchG) gibt Firmen, die Kraftstoffe in den Verkehr bringen, eine Quote für Treibhausgas-Einsparungen vor.
Aktuell liegt diese Quote bei 7 % und steigt bis 2030 auf 25 %.
Wird die Quote nicht eingehalten, werden Strafzahlungen fällig.
Zur Erfüllung der Quote kann Strom berücksichtigt werden, der im Bereich der Elektromobilität eingesetzt wird. Sie können daher ihr Elektrofahrzeug und ihren öffentlichen Ladepunkt ab dem 01.01.2022 beim Umweltbundesamt registrieren und die eingesparte Menge CO2 am Markt den Inverkehrbringern von Treibhausgasen gegen Geld anbieten. Für die Registrierung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für jedes anzumeldende Elektro-Auto erforderlich.
Für die Registrierung eines Ladepunktes sind Angaben zum Ladepunkt erforderlich.
Wir nehmen Ihnen den aufwendigen und zeitintensiven Prozess der Zertifizierung beim Umweltbundesamt ab, bündeln die CO2-Einsparungen aller unserer Kunden, übernehmen für Sie den Handel mit den Mineralölkonzernen und zahlen Ihnen den Gewinn aus.