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Mai 2020

BW-e-Gutschein bei der L-Bank

Unternehmen die Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg zulassen und damit auch überwiegend dort verkehren können eine Förderung in Höhe von 3.000 € bei der L-Bank anfordern.

Wichtig ist dass das Elektrofahrzeug für gemeinnützige, kommunale und gewerbliche Zwecke genutzt wird.
Die Bestellung muss nach dem 01.03.2020 ausgelöst worden sein.

Rückwirkend gilt die Förderung nur bei folgenden Zielgruppen:

  • Gehören Sie zu den Zielgruppen Wach- und Sicherheitsdienst, kommunaler Betrieb bzw. medizinischer Dienst, so ist auch die Förderung von neuen Elektrofahrzeug möglich, die frühestens ab dem 01.06.2019 bestellt wurden.
  • Bei den ZielgruppenFahrschulbetriebe, Carsharing-Unternehmen, Pflege- und Sozialdienste, Bürgerbusvereine, Unternehmen mit ÖPNV-Servicefahrzeugen, Kommunen, Landkreise oder Gewerbetreibende mit Lieferverkehr werden weiterhin auch neue Elektrofahrzeuge gefördert, die frühestens ab 01.11.2017 bestellt wurden.


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der L-Bank:
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-gutschein.html

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.

Ihr Team von experts4mobility

 

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