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Kennen Sie Ihre Betreiberpflichten?


Der Betreiber von Wallboxen und Ladesäulen hat dafür zu sorgen, dass diese analog zu elektrischen Anlagen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

In der Ladesäulenverordnung (LSV) sind die Mindestanforderungen für die Installation und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten definiert. Neben den Anforderungen vor Inbetriebnahme wie Anforderungen an das AnmeldefahrenPrüfung vor Inbetriebnahme und Genehmigungsverfahren der Netzbetreiber sind auch die Betreiberpflichten für den sicheren Betrieb der Ladesäulen geregelt. 

Betreiber sind auch für die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Unfallverhütungsvorschriften sowie DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) verantwortlich.

Als  Betreiber können Sie die Wartungsintervalle und Prüffristen Ihrer Ladeinfrastruktur selbst festlegen. Die Mindestanforderungen sind durch die DIN VDE 0105-100 vorgegeben, die sich bei den Wartungsregeln nach so genannten Gefährlichkeitsstufen richtet. Allerdings können Sie selbst je nach Auslastung oder generellem Zustand der Anlagen über die konkreten Intervalle entscheiden. Bei der Wartung sollten dann alle Betriebs- und Sicherheitsfunktionen der Ladeinfrastruktur geprüft, diverse Reinigungen vorgenommen und auch die Zuleitungen und Verteilereinrichtungen überprüft werden. In den Zeiträumen zwischen den Wartungen sollten regelmäßig vom Betreiber Sichtprüfungen und halbjährliche Tests der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen durchgeführt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Organisation und Umsetzung aller rechtlichen Vorgaben und stehen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Betreiberpflichten umfassend zur Seite.


IHR NUTZEN DURCH DIE ZUSAMMENARBEIT

Management Ihrer Ladeinfrastruktur ist in professionellen Händen


Berücksichtigung eines wartungsarmen Betriebs bereits Entscheidungskriterium bei der Auswahl von Ladeinfrastruktur und Backend


Erhöhung der Zuverlässigkeit und Betriebssicherheit Ihrer Ladeinfrastruktur


Beratung bzgl. der Festlegung der optimalen Prüfintervalle  Ihrer Ladestationen


Entwicklung eines für Ihre Anforderungen passenden Wartungsplanes


Zusammenarbeit mit zuverlässigen Partnern für die Wartung von Ladestationen und Ladenetzen


Die für den Betreiber erforderlichen Prüfungen werden ausschließlich von regelmäßig geschultem und einer gemäß TRBS 1203 befähigten Elektrofachkraft duchgeführt


Organisation der wiederkehrenden Prüfung (nach DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 4, DIN VDE 0105-100/A1 und DIN VDE 0100-722)


Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gem. ArbSchG


IHR NUTZEN durch die Zusammenarbeit

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