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Januar 2019

Erste Stadt in Deutschland erlässt großflächiges Diesel-Fahrverbot

Seit 01. Januar 2019 dürfen Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter nicht mehr in die Umweltzone Stuttgarts fahren. Anwohner haben bis 01. April eine Übergangsfrist.

Polizei (zuständig für den fließenden Verkehr) und Stadt (zuständig für die parkenden Fahrzeuge) wollen bei Kontrollen in den ersten vier Wochen nur ermahnen, ein Bußgeld in Höhe von 80 € zuzüglich Gebühren und Auslagen wird erst danach fällig.

Lieferverkehr, Polizei und Feuerwehr sind im Allgemeinen von dem Verbot ausgenommen. Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall sind unter anderem auch für soziale und pflegerische Hilfsdienste, Handwerker oder Fahrten mit Wohnmobilen zu Urlaubszwecken vorgesehen.

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