August 2019
Neuer Förderaufruf im Bundesprogramm Ladeinfrastruktur - Antragsfrist 30.10.2019
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat am 19.08.2019 den vierten Aufruf im Bundesprogramm Ladeinfrastruktur gestartet. Mit dem jetzigen Aufruf wird die Errichtung von rund 5.000 öffentlich zugänglichen Normalladepunkte (mit einer Leistung von mindestens 3,7 kW und maximal 22 kW) und rund 5.000 öffentlich zugänglichen Schnellladepunkte (mit einer Mindestladeleistung von 50 kW), sowie der Netzanschluss gefördert. Die zu fördernden Ladepunkte werden regional verteilt, wobei insbesondere auch der Bedarf touristischer Gebiete Berücksichtigung findet.
Die Förderhöhe variiert je nach Ladeleistung (Normal- oder Schnellladepunkt), sowie bei Schnellladepunkten je nach Bedarf an dem jeweiligen Standort und beträgt teilweise bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Anträge können ab sofort bis zum 30.10.2019 eingereicht werden.
Fakten zum Förderprogramm:
Name: |
Bundesförderprogramm |
Fördermittelträger: |
BMVI |
Antragsberechtigt: |
Natürliche und juristische Personen |
Fördergegenstand: |
Öffentlich zugängliche Ladestationen (Normal- und Schnell-ladepunkte) + Netzanschluss |
Antragsart: |
Online, über das Förderportal des Bundes easy-online |
Frist: |
30.10.2019 |
Förderhöhe: |
Variiert je nach Ladeleistung und ggf. Standort |
Förderart: |
Investitionszuschuss |
Näheres zu den Fördervoraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie auf der Seite des BMVI:
https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Elektromobilitaet/Ladeinfrastruktur/Ladeinfrastruktur.html
Sie haben Fragen zum Förderprogramm oder benötigen Unterstützung bei einem konkreten Projekt?
Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter 07253 / 9212-461 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!