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August 2019

Neuer Förderaufruf im Bundesprogramm Ladeinfrastruktur - Antragsfrist 30.10.2019

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat am 19.08.2019 den vierten Aufruf im Bundesprogramm Ladeinfrastruktur gestartet. Mit dem jetzigen Aufruf wird die Errichtung von rund 5.000 öffentlich zugänglichen Normalladepunkte (mit einer Leistung von mindestens 3,7 kW und maximal 22 kW) und rund 5.000 öffentlich zugänglichen Schnellladepunkte (mit einer Mindestladeleistung von 50 kW), sowie der Netzanschluss gefördert. Die zu fördernden Ladepunkte werden regional verteilt, wobei insbesondere auch der Bedarf touristischer Gebiete Berücksichtigung findet.

Die Förderhöhe variiert je nach Ladeleistung (Normal- oder Schnellladepunkt), sowie bei Schnellladepunkten je nach Bedarf an dem jeweiligen Standort und beträgt teilweise bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Anträge können ab sofort bis zum 30.10.2019 eingereicht werden.

 

Fakten zum Förderprogramm:

Name:

Bundesförderprogramm
„Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“

Fördermittelträger:

BMVI

Antragsberechtigt:

Natürliche und juristische Personen

Fördergegenstand:

Öffentlich zugängliche Ladestationen (Normal- und Schnell-ladepunkte) + Netzanschluss

Antragsart:

Online, über das Förderportal des Bundes easy-online

Frist:

30.10.2019

Förderhöhe:

Variiert je nach Ladeleistung und ggf. Standort

Förderart:          

Investitionszuschuss


Näheres zu den Fördervoraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie auf der Seite des BMVI:
https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Elektromobilitaet/Ladeinfrastruktur/Ladeinfrastruktur.html

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