Der Transformationsprozess hin zur nachhaltigen Mobilität ist in vollem Gange. Mit vielfältigen Förderprogrammen und attraktiven Fördersätzen werden derzeit in rascher Folge Anreize für Unternehmen geschaffen, in den Einsatz effizienter und nachhaltiger Fahrzeuge zu investieren und so deren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten.
Um den Überblick im Förderdschungel zu behalten, alle Chancen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladehardware sowie im Bereich des Netzausbaus und der Installation zu nutzen und eine korrekte Beantragung sicherzustellen, ist die Einbindung von Experten sinnvoll.
Die Beantragung ist zeitaufwändig und mit hohem administrativen Aufwand verbunden, denn alle Förderungen sind an bestimmte, aber jeweils verschiedene Kriterien geknüpft und unterscheiden sich auch deutlich im Antragsprozess.
Aus diesen Gründen bieten wir Ihnen an, das Fördermittelmanagement für Sie zu übernehmen. Sie kümmern sich um Ihr Tagesgeschäft und wir uns um das gesamte Fördermittelmanagement. Von der Suche nach den für Ihr Vorhaben passenden Fördermitteln, über die Antragsstellung bei den richtigen Fördermittelgebern, der Prüfung der Zuwendungsbescheide bis zum Abruf der Fördermittel und der Einreichung der Verwendungsnachweise.
Aktueller Überblick über die Fördermittellandschaft
Senkung der Kosten durch die optimale Ausnutzung von Fördergeldern
Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
Hohe Erfolgsquote durch Kenntnis der Fördermittelrichtlinien
Kundenorientierte Betreuung
Transparentes Controlling und enges Monitoring
Sach- und fachgerechte Evaluation
Fördermittelträger
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördergegenstand
Fahrzeugkauf und Fahrzeugleasing
Förderart und Förderhöhe
Antragsberechtigte
Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Vereine
Besonderheiten
Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden
Mehr Infos
www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html
Fördermittelträger
L-Bank
Fördergegenstand
Investitionsmehrausgaben von Elektrofahrzeugen gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (ICEV)2 und Ausgaben für die Beschaffung der für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen Ladeinfrastruktur
Förderart und Förderhöhe
Variante 1: Auf Basis der De-minimis Verordnung
Die Förderung erfolgt über einen Pauschalbetrag pro Fahrzeug (10.000 € abzgl. des Bundesanteils des BAFA Umweltbonus) und pro Ladeinfrastruktur
(Wallbox AC = 1.500 €; Ladesäule AC = 2.500 €). Die Vorlage von Angeboten entfällt.
Variante 2: Pauschale Beantragung zur Förderung der Investitionsmehrausgaben gem. AGVO Artikel 36 (Umweltschutzbeihilfe) 1 Battery Electric Vehicle (BEV)
Die förderfähigen, fahrzeugspezifischen Investitionsmehrausgaben können unter Zuhilfenahme der Berechnungshilfe ermittelt werden. Die Vorlage von Angeboten entfällt.
Die Investitionsmehrausgabenpauschalen wurden durch den Zuwendungsgeber ermittelt und können im Laufe des Förderprogramms Änderungen unterliegen.
Variante 3: Individuelle Beantragung zur Förderung der Investitionsmehrausgaben gem. AGVO Artikel 36 (Umweltschutzbeihilfe)
Die Förderung erfolgt über die tatsächlichen Investitionsmehrausgaben des BEV im Vergleich zum Verbrenner. Bei dieser Variante ist bei Antragstellung ein Nachweis der Investitionsmehrausgaben, bspw. anhand von Angeboten, vorzulegen. Je nach Größe der Einrichtung bzw. des Unternehmens werden zwischen 40 und 60 % der Mehrkosten übernommen. Bei diesen Unternehmen wird die Ladeinfrastruktur nicht gefördert.
Antragsberechtigte
Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind (Wirtschaftszweigklassifikation Q), Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen und Organisationen
Besonderheiten
De-minimis pflichtig (siehe Variante 1)
Quelle / Fördermittelgelder
https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial%26mobil
Fördermittelträger
Bundesministerium für Verkehr Baden-Württemberg; L-Bank
Fördergegenstand
Fahrzeugbeschaffung (Kauf oder Leasing) → Bestellung nach dem 01.03.2020
Förderart und Förderhöhe
1.000 € für die Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten Ihrer E-Fahrzeuge (vollelektrisch oder Brennstoffzelle)
Antragsberechtigte
Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaft. Alle Unternehmen müssen die KMU-Kriterien erfüllen und in Baden-Württemberg ansässig sein.
Besonderheiten
Quelle / Fördermittelträger
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/e-fahrzeuge/
Fördermittelträger
Bundesministerium für Verkehr Baden-Württemberg; L-Bank
Fördergegenstand
E-Lastenräder
Förderart und Förderhöhe
Antragsberechtigte
Wir fördern Sie, wenn Sie in Baden-Württemberg ansässig sind und zu einer dieser Gruppen gehören:
Besonderheiten
Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.
Quelle / Fördermittelträger
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/e-lastenraeder/
Fördermittelträger
Bundesministerium für Verkehr Baden-Württemberg; L-Bank
Fördergegenstand
E-Zweiräder
Förderart und Förderhöhe
Antragsberechtigte
Die Voraussetzungen erfüllen Sie, wenn Sie in Baden-Württemberg ansässig sind und zu einer dieser Gruppen gehören:
Besonderheiten
Quelle / Fördermittelträger
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/elektrozweiradforderung-fur-junge-leute.html
Fördermittelträger
Land NRW
Fördergegenstand
Förderung von Ladeinfrastrukturaufbau und Beratung im öffentlichen, halb-öffentlichen und privaten Bereich
Förderart und Förderhöhe
Antragsberechtigte
Juristische / natürliche Personen, Kommunen
Besonderheiten
De-minimis pflichtig; bei Nicht-KMU wird nur die Beratung gefördert; Bonus bei gleichzeitiger Installation Erneuerbarer Energieerzeuger und/oder Batteriespeicher
Quelle / Fördermittelträger
https://www.elektromobilitaet.nrw/
Fördermittelträger
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fördergegenstand
Beschaffung E-Bus, Aufbau Ladeinfrastruktur
Förderart und Förderhöhe
Antragsberechtigte
Hessische Landkreise, hessischen kreisfreien Städte, Kommunen, öffentliche und private Verkehrsunternehmen
→ Aufgaben der ÖPNV müssen erfüllt werden
Besonderheiten
Für ÖPNV-Haltepunkte
Quelle / Fördermittelträger
www.innovationsfoerderung-hessen.de/elektrobusse
Fördermittelträger
Thüringer Aufbaubank (TAB); Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA)
Fördergegenstand
Beschaffung von E-Fahrzeugen durch KMUs; Installation Ladeinfrastruktur; Installation elektrischer Pufferspeicher + Netzanschluss; Spezifische technische Ausrüstungen
Förderart und Förderhöhe
Antragsberechtigte
Unternehmen, sonstige juristische Personen mit Betriebsstätten im Freistaat Thüringen, Forschungseinrichtungen Thüringen
Besonderheiten
Antrag im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens
Quelle / Fördermittelträger
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Elektromobilitaet-Thueringen
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Am Mansbach 3
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