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Sichern Sie sich Ihre Förderung


Der Transformationsprozess hin zur nachhaltigen Mobilität ist in vollem Gange. Mit vielfältigen Förderprogrammen und attraktiven Fördersätzen werden derzeit in rascher Folge Anreize für Unternehmen geschaffen, in den Einsatz effizienter und nachhaltiger Fahrzeuge zu investieren und so deren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. 

Um den Überblick im Förderdschungel zu behalten, alle Chancen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladehardware sowie im Bereich des Netzausbaus und der Installation zu nutzen und eine korrekte Beantragung sicherzustellen, ist die Einbindung von Experten sinnvoll.

Die Beantragung ist zeitaufwändig und mit hohem administrativen Aufwand verbunden, denn alle Förderungen sind an bestimmte, aber jeweils verschiedene Kriterien geknüpft und unterscheiden sich auch deutlich im Antragsprozess.

Aus diesen Gründen bieten wir Ihnen an, das Fördermittelmanagement für Sie zu übernehmen. Sie kümmern sich um Ihr Tagesgeschäft und wir uns um das gesamte Fördermittelmanagement. Von der Suche nach den für Ihr Vorhaben passenden Fördermitteln, über die Antragsstellung bei den richtigen Fördermittelgebern, der Prüfung der Zuwendungsbescheide bis zum Abruf der Fördermittel und der Einreichung der Verwendungsnachweise.


IHR NUTZEN DURCH DIE ZUSAMMENARBEIT

Aktueller Überblick über die Fördermittellandschaft


Senkung der Kosten durch die optimale Ausnutzung von Fördergeldern


Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln


Hohe Erfolgsquote durch Kenntnis der Fördermittelrichtlinien


Kundenorientierte Betreuung


Transparentes Controlling und enges Monitoring


Sach- und fachgerechte Evaluation


IHR NUTZEN durch die Zusammenarbeit

FÖRDERPROGRAMME IM ÜBERBLICK

Förderprogramme auf Bundesebene:

  • Elektromobilität Innovationsprämie (Umweltbonus)

    Fördermittelträger
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Fördergegenstand
    Fahrzeugkauf und Fahrzeugleasing

    Förderart und Förderhöhe

    • Bis zu 4.500 € bei Hybridfahrzeugen (zuzüglich bis zu 2.250 € Herstellerbonus)
    • bis zu 6.000 € bei reinen Elektrofahrzeugen (zuzüglich bis zu 3.000 € Herstellerbonus)
    • Zuschuss / Nachlass auf Kaufpreis


    Antragsberechtigte
    Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Vereine

    Besonderheiten
    Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden

    Mehr Infos
    www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html

  • Sozial und Mobil

    Fördermittelträger
    L-Bank

    Fördergegenstand
    Investitionsmehrausgaben von Elektrofahrzeugen gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (ICEV)2 und Ausgaben für die Beschaffung der für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen Ladeinfrastruktur

    Förderart und Förderhöhe

    Variante 1: Auf Basis der De-minimis Verordnung
    Die Förderung erfolgt über einen Pauschalbetrag pro Fahrzeug (10.000 € abzgl. des Bundesanteils des BAFA Umweltbonus) und pro Ladeinfrastruktur
    (Wallbox AC = 1.500 €; Ladesäule AC = 2.500 €). Die Vorlage von Angeboten entfällt.

    Variante 2: Pauschale Beantragung zur Förderung der Investitionsmehrausgaben gem. AGVO Artikel 36 (Umweltschutzbeihilfe) 1 Battery Electric Vehicle (BEV)
    Die förderfähigen, fahrzeugspezifischen Investitionsmehrausgaben können unter Zuhilfenahme der Berechnungshilfe ermittelt werden. Die Vorlage von Angeboten entfällt.
    Die Investitionsmehrausgabenpauschalen wurden durch den Zuwendungsgeber ermittelt und können im Laufe des Förderprogramms Änderungen unterliegen.

    Variante 3: Individuelle Beantragung zur Förderung der Investitionsmehrausgaben gem. AGVO Artikel 36 (Umweltschutzbeihilfe)
    Die Förderung erfolgt über die tatsächlichen Investitionsmehrausgaben des BEV im Vergleich zum Verbrenner. Bei dieser Variante ist bei Antragstellung ein Nachweis der Investitionsmehrausgaben, bspw. anhand von Angeboten, vorzulegen. Je nach Größe der Einrichtung bzw. des Unternehmens werden zwischen 40 und 60 % der Mehrkosten übernommen. Bei diesen Unternehmen wird die Ladeinfrastruktur nicht gefördert.

    Antragsberechtigte
    Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind (Wirtschaftszweigklassifikation Q), Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen und Organisationen

    Besonderheiten
    De-minimis pflichtig (siehe Variante 1)

    Quelle / Fördermittelgelder
    https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial%26mobil

Förderprogramme auf Landesebene:

  • Baden-Württemberg | BW-e-Gutschein für E-PKW

    Fördermittelträger
    Bundesministerium für Verkehr Baden-Württemberg; L-Bank

    Fördergegenstand
    Fahrzeugbeschaffung (Kauf oder Leasing) → Bestellung nach dem 01.03.2020

    Förderart und Förderhöhe
    1.000 € für die Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten Ihrer E-Fahrzeuge (vollelektrisch oder Brennstoffzelle)


    Antragsberechtigte
    Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaft. Alle Unternehmen müssen die KMU-Kriterien erfüllen und in Baden-Württemberg ansässig sein.

    Besonderheiten

    • BW-e-Gutschein zusätzlich unabhängig von Bundesförderung, z.B. Umweltbonus
    • Nutzungsdauer min. 36 Monate
    • Auch bei Leasing möglich
    • Für bis zu 100 Fahrzeuge
    • De-minimis pflichtig


    Quelle / Fördermittelträger

    https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/e-fahrzeuge/

  • Baden-Württemberg | Förderung E-Lastenräder

    Fördermittelträger
    Bundesministerium für Verkehr Baden-Württemberg; L-Bank

    Fördergegenstand
    E-Lastenräder

    Förderart und Förderhöhe

    • 30 % der Kosten, wenn Sie ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder kaufen oder leasen.
    • 3.000 € Maximalbetrag pro Rad


    Antragsberechtigte
    Wir fördern Sie, wenn Sie in Baden-Württemberg ansässig sind und zu einer dieser Gruppen gehören:

    • Unternehmen
    • Körperschaften des privaten Rechts
    • Freiberufler
    • gemeinnützige Organisationen
    • Kommunen


    Besonderheiten
    Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.

    Quelle / Fördermittelträger
    https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/e-lastenraeder/

  • Baden-Württemberg | Förderung E-Zweiräder

    Fördermittelträger
    Bundesministerium für Verkehr Baden-Württemberg; L-Bank

    Fördergegenstand
    E-Zweiräder

    Förderart und Förderhöhe

    • 50 % der Kosten, wenn Sie Ihr Verbrennungszweirad abwracken und gegen eine Elektro-Variante tauschen.
    • 3.500 Euro Maximalbetrag für ein E-Kraftrad ab 45 km/h (EG-Klasse L3e).
    • 2.500 Euro Maximalbetrag für ein E-Kraftrad bis 45 km/h (EG-Klasse L1e).
    • 1.500 Euro gibt es für ein neues S-Pedelec.


    Antragsberechtigte
    Die Voraussetzungen erfüllen Sie, wenn Sie in Baden-Württemberg ansässig sind und zu einer dieser Gruppen gehören:

    • Fahrschulen
    • Freiberufler
    • gemeinnützige Organisationen
    • juristische Personen des Privatrechts
    • Kommunen
    • Körperschaften des Privatrechts

    Besonderheiten

    • Sie nutzen es für den gewerblichen, gemeinnützigen oder kommunalen Einsatz überwiegend in Baden-Württemberg
    • das Fahrzeug, das Sie dafür abwracken, ist mindestens seit 1. Juni 2018 auf Sie zugelassen. Sie nehmen für jedes neue E-Zweirad ein verbrennungsmotorisch betriebenes Zweirad außer Betrieb und lassen es nachweislich fachgerecht entsorgen
    • Ihr neues E-Zweirad werden Sie mindestens drei Jahre im Einsatz haben.

    Quelle / Fördermittelträger
    https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/elektrozweiradforderung-fur-junge-leute.html

  • Nordrhein-Westfalen I PROGRES.NRW

    Fördermittelträger
    Land NRW

    Fördergegenstand
    Förderung von Ladeinfrastrukturaufbau und Beratung im öffentlichen, halb-öffentlichen und privaten Bereich

    Förderart und Förderhöhe

    • Zuschuss 50 % (max. 3.000 € pro Ladesäule und Ladepunkt
      und max. 1.000 € pro Wallbox und Ladepunkt)
    • Beratung 50 % (max. 15.000 €)


    Antragsberechtigte
    Juristische / natürliche Personen, Kommunen

    Besonderheiten
    De-minimis pflichtig; bei Nicht-KMU wird nur die Beratung gefördert; Bonus bei gleichzeitiger Installation Erneuerbarer Energieerzeuger und/oder Batteriespeicher

    Quelle / Fördermittelträger
    https://www.elektromobilitaet.nrw/

  • Hessen | Elektrobusse

    Fördermittelträger
    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

    Fördergegenstand
    Beschaffung E-Bus, Aufbau Ladeinfrastruktur

    Förderart und Förderhöhe

    • Anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben
    • Aufbau der Ladeinfrastruktur bis zu 40 % der Investitionsausgaben
    • Maximale Fördersumme pro Ladepunkt 400 € pro kW
    • Netzanschluss bis zu 100.000 €


    Antragsberechtigte
    Hessische Landkreise, hessischen kreisfreien Städte, Kommunen, öffentliche und private Verkehrsunternehmen
    → Aufgaben der ÖPNV müssen erfüllt werden

    Besonderheiten
    Für ÖPNV-Haltepunkte

    Quelle / Fördermittelträger
    www.innovationsfoerderung-hessen.de/elektrobusse

  • Thüringen | Elektromobilität Thüringen (flankierende Maßnahmen)

    Fördermittelträger
    Thüringer Aufbaubank (TAB); Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA)

    Fördergegenstand
    Beschaffung von E-Fahrzeugen durch KMUs; Installation Ladeinfrastruktur; Installation elektrischer Pufferspeicher + Netzanschluss; Spezifische technische Ausrüstungen

    Förderart und Förderhöhe

    • Zuschuss
    • E-Fahrzeuge pauschale Zuschüsse je nach Fahrzeugklasse, Batteriekapazitäten, Art der Beschaffung
    • Ladeinfrastruktur bis zu 75 % der Anschaffungsausgaben
      maximal 15.000 €
    • Elektrische Pufferspeicher in Höhe von 500 €/kWh maximal 75% der Gesamtausgaben
    • Spezifisch technische Ausrüstung bis zu 75 %, für Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

    Antragsberechtigte
    Unternehmen, sonstige juristische Personen mit Betriebsstätten im Freistaat Thüringen, Forschungseinrichtungen Thüringen

    Besonderheiten
    Antrag im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens

    Quelle / Fördermittelträger
    https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Elektromobilitaet-Thueringen

KONTAKT

BRAUN Energiedienstleistungen GmbH & Co. KG
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