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Mit uns wird Elektromobilität nachhaltig


Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Einerseits durch immer strengere Klimaschutzvorgaben der EU und andererseits durch steigende Anforderungen innerhalb von Lieferketten und Kunden. Der Klimaschutz ist aus der öffentlichen Diskussion nicht mehr wegzudenken und nimmt Einfluss auf Anleger, Hersteller und Kunden.

In diesem Zusammenhang rückt auch das Mobilitätsverhalten immer stärker in den Fokus und es wird früher oder später über die Umstellung des Fuhrparks diskutiert.

Um wirklich nachhaltig zu sein, benötigt Elektromobilität zwingend grünen Strom!

Eine Studie des Johanneum Research zeigt auf, dass der Treibhausgasausstoß eines Elektroautos über den gesamten Lebenszyklus erst bei Gebrauch von 100% regenerativem Strom eine deutliche bessere Bilanz aufweist als andere Antriebsarten.

2 ADAC Umweltbilanz Elektroauto Kopie

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung von Ökostrom und/oder der Einbindung von regenerativen Energien für Ihre Mobilitätslösungen.

Die Auswirkungen der Umstellung auf Elektromobilität auf die Klimabilanz Ihres Unternehmens machen wir durch die Erstellung eines CO2-Fußabdrucks für Ihre Mitarbeiter, Kunden, Anleger und die Öffentlichkeit transparent.


IHR NUTZEN DURCH DIE ZUSAMMENARBEIT

Reduktion des CO2-Fußabdrucks 


Erfüllung von Anforderungen bestimmter Zielgruppen
(Kunden, Anleger aus den Finanzmärkten, aus dem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001)


Positive Außenwirkung (Nutzung im Nachhaltigkeitsbericht oder durch das Marketing)


Erfüllung von Fördertatbeständen bspw. im Bereich der Ladeinfrastrukturförderung


Verbindung von Mobilitäts- und Erzeugungsanforderungen


Auswahl geeigneter regionaler Anbieter für Produkte und Dienstleistungen


Erfüllung von rechtlichen Anforderungen und/oder kundenspezifischen Vorgaben


Ermittlung des Klimabeitrags und Aufdeckung von umweltrelevanten Kostentreibern


Wahl von Klimaschutzprojekten zur CO2-Kompensation passend zum Image


Einbindung hersteller- und systemübergreifender Lastmanagementsysteme


Zugriff auf Expertenwissen

  • Ausschreibung von Ökostrom

    Der Einsatz von erneuerbaren Energien in Form von Ökostrom ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Aus diesem Grund setzen sich immer mehr Unternehmen mit einer nachhaltigen Energiebeschaffung auseinander.

    Da der Begriff Ökostrom nicht geschützt ist und es viele unterschiedliche Produkte gibt, ist es wichtig, ein für das Unternehmen und den Anwendungsfall passendes Produkt auszuwählen.

    Hierbei kann die folgende Kriterienmatrix Transparenz schaffen und bei der Definition der gewünschten Qualität helfen:

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    Nur bei Festlegung entsprechender Qualitätsstandards ist sichergestellt, dass das beschaffte Produkt die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens stützt und Angebote vergleichbar sind.

    Neben den unterschiedlichen Kriterien an die Qualität gibt es unabhängig vom Energieträger verschiedene Beschaffungsmöglichkeiten:

    • Separate Beschaffung von Herkunftsnachweisen (HKN) – Erneuerbare Erzeugungsanlagen außerhalb der EEG-Förderung können sich für jede erzeugte MWh einen so genannten HKN ausstellen lassen und diesen handeln. Über die Beschaffung von HKN kann Energie unabhängig vom eigentlichen Liefervertrag in Grünstrom gewandelt bzw. „nachvergrünt“ werden.
    • Parallele Beschaffung von Energie und HKN, entweder indem der Energielieferant eigene Erzeugungsanlagen betreibt oder die HKN selbst zukauft und der Energielieferung beistellt.
    • Über ein Power Purchase Agreement (PPA) wird ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Stromproduzenten und einem Stromabnehmer geschlossen. Der Strom kommt hierbei entweder aus einer Post-EEG-Anlage oder aus einer extra für diese Art von Kontrakten installierten Anlage. 


    Den Ablauf dieses Dienstleistungsbausteins kann man sich folgendermaßen vorstellen:

    1. Definition der Zielsetzung - Weshalb soll Ökostrom oder Biogas beschafft werden?
    2. Feststellung der Ausschreibungskriterien - Unterstützung bei der Festlegung der zum Unternehmen passenden Anforderungen/Merkmale aus der Kriterienmatrix
    3. Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Marktpartner und ggf. Labels abhängig von der Beschaffungsmenge und der geforderten Qualität
    4. Festlegung der Beschaffungsstrategie und Ausschreibung
    5. Einbettung in die DIN EN ISO 50001 oder den Nachhaltigkeitsbericht


    Gerne übernehmen wir für Sie den kompletten Ausschreibungsprozess von der Zusammenstellung der Datenbasis über die Erstellung des Ausschreibungstextes, die Einholung und Auswertung von Angeboten inkl. Erstellung entscheidungsreifer Unterlagen bis hin zur Prüfung der Lieferverträge. Dadurch bietet sich Ihnen die Möglichkeit, sich weiterhin auf Ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, während wir für Sie die zu Ihrem Unternehmen passende Ökostromqualität und ggf. ein entsprechendes Label ermitteln.

  • Einbindung Regenerativer Energien

    Elektromobilität soll entsprechend den politischen Zielen der Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zu einem energieeffizienten und nachhaltigen Verkehrssektor leisten. Deshalb setzt der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität das Ziel, bereits im Jahr 2020 eine Marktdurchdringung von einer Million Elektrofahrzeugen zu erreichen, die bis zum Jahr 2030 auf fünf Millionen Fahrzeuge ansteigen soll (Bundesregierung 2009).

    Das o.g. Ziel und die Verhinderung der Klimaerwärmung um mehr als zwei Grad kann nur durch eine Dekarbonisierung erreicht werden. Hierfür muss der Strom für die Elektrofahrzeuge weitestgehend regenerativ erzeugt werden. Besonders sinnvoll ist dieser Ansatz, wenn die Stromerzeugung zusätzlich auch noch dezentral direkt beim Nutzer erfolgt.

    Da unsere Mobilitätsexperten alle Schnittmengen zur Energieberatung haben, können in die Konzepte gerne Kundenanforderungen wie die Erhöhung der Eigenstromerzeugung oder die Steigerung des Autarkiegrades bspw. durch BHKW, Photovoltaik, Speicher o.ä. aufgenommen werden.

    Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Einbindung von hersteller- und systemübergreifenden Lastmanagementsystemen und klären Ihre Anforderungen bezüglich der Integration von Ladehardware, Eigenerzeugungsanlagen, Speicher, Wärmepumpe etc.

  • Erstellung CO2-Fußabdruck

    Um die unternehmerische Zukunft dauerhaft abzusichern, sind wirtschaftliche Vernunft, ökologische Verträglichkeit und soziale Verantwortung gleichermaßen in den Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen und in eine stimmige Balance zu bringen. Viele Marktakteure handeln aus eigener Überzeugung und Initiative nach diesem Prinzip und schaffen dadurch einen gemeinsamen Mehrwert. Oftmals sind die eigenen CO2-Emissionen jedoch unbekannt oder Maßnahmen, die ein Unternehmen womöglich schon seit Generationen für die Umwelt, die Gesellschaft und seine Mitarbeiter umsetzt, bleiben unbemerkt. Eine transparente Berichterstattung bringt hier Licht ins Dunkel und hilft somit, den eigenen Ansprüchen sowie dem steigenden Klimabewusstsein der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Zudem gilt ab 2017 ohnehin die Pflicht zum Reporting über nicht-finanzielle Leistungen. Wenngleich das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz hierzu lediglich große kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, entstehen durch die Miteinbeziehung der Lieferkette auch Anforderungen an kleine und mittelständische Unternehmen. Diese werden in diesem Zusammenhang zunehmend zur Aufstellung von CO2-Bilanzen oder Klimaschutzaktivitäten und deren Nachweis aufgefordert.

    Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes kann ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit sein. Die CO2-Bilanz bildet dabei das Herzstück des Nachhaltigkeitsberichtes. Sie ist der Ausgangspunkt für alle zielgerichteten Bemühungen einer planmäßigen und kontinuierlichen Reduktion der CO2-Emissionen und damit die Basis für klimafreundliches Wirtschaften.

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    Der Weg zur „Klimaneutralität“ führt nach der Ermittlung des Status quo zunächst über die Vermeidung und Reduzierung von CO2. Erst in einem nachfolgenden Schritt können alle unvermeidbaren Treibhausgasemissionen durch geeignete CO2-reduzierende Maßnahmen kompensiert werden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten! “Klimaneutralität“ ist kein gesetzlich geschützter Begriff und daher nicht eindeutig definiert. Dies führt zu Misstrauen und Skepsis gegenüber der Richtigkeit der Angaben und deren Belegbarkeit. Die Auswahl geeigneter Kompensationsmaßnahmen und entsprechender Qualitätsstandards ist daher essentiell.

    Sie möchten den CO2-Fußabdruck Ihres Unternehmens ermitteln, die sozialen und ökologischen Folgewirkungen Ihrer Geschäftstätigkeit transparent darstellen und Ihre Klimaneutralität belastbar nachweisen?

    Wir können Sie bei Bedarf mit diesen Leistungen unterstützen:

    1. Bestandsaufnahme zur Ermittlung der klimarelevanten Performance Ihres Unternehmens
    2. Erstellung von CO2-Bilanzen nach standardisierten Verfahren
    3. Unterstützung bei der Erarbeitung von Maßnahmenplänen und Konzepten zur kontinuierlichen Verbesserung
    4. Unterstützung bei der Auswahl hochwertiger Kompensationsmaßnahmen mit entsprechenden Qualitätsstandards
    5. Unterstützung bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsreports
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