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Februar 2021

Kabinett beschließt Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes


Neben dem Schnellladegesetz (SchnellLG) hat das Bundeskabinett zudem die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Der umstrittene § 14a, der das Abregeln von Ladevorgängen durch die Netzbetreiber ermöglicht hätte, ist in der beschlossenen Fassung nicht mehr enthalten.

Die Novelle des EnWG geht über die Spitzenglättung hinaus und stärkt Verbraucherrechte, indem es den Weg für dynamische Stromtarife ebnet. Wie die Energieversorger darauf reagieren und ob die Novelle die herkömmlichen Tarifstrukturen ändert, wird man sehen. Wir werden den Sachverhalt im Auge behalten und ggf. neue Möglichkeiten mit Ihnen diskutieren.

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